Kosten

1. Gesetzliche Krankenversicherungen

Sie können einfach mit Ihrer Krankenkassenkarte zu mir in die Praxis kommen. Eine Überweisung ist nicht notwendig. Ich rechne dann direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.  

 

2. Private Krankenversicherungen 

Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen bei approbierten Psychologischen Psychotherapeuten wie mir die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Je nach individuellen Vertragsbedingungen Ihrer Krankenversicherung kann der Umfang der Leistungen (z.B. Anzahl der Stunden pro Jahr) sehr unterschiedlich sein. Bitte erkundigen Sie sich entsprechend vor Anmeldung zu einer Therapie.

 

3. Beihilfestelle 

Eine Kostenübernahme durch die Beihilfestelle ist bei Psychologischen Psychotherapeuten mit dem Schwerpunkt Verhaltenstherapie problemlos möglich.

 

4. Selbstzahler

Die Kosten einer Therapie können natürlich auch selbst übernommen werden. In diesem Fall spielen Formalitäten keine Rolle. Es erfolgt keine Weitergabe von Daten an einen Krankenversicherungsträger. Eine Psychotherapie selbst zu zahlen kann sich z.B. dann lohnen, wenn Sie sich in Kürze verbeamten oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchten. Mein Honorar richtet sich nach dem aktuellen Satz der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Diese Kosten sind individuell steuerlich absetzbar.

 

5. Berufsgenossenschaft

Berufsgenossenschaften übernehmen Therapiekosten in Fällen, in denen die zu behandelnde Problematik in deren Zuständigkeitsbereich fällt (z.B. nach einer Traumatisierung als unmittelbare Folge eines Arbeitsunfalls). Auskünfte zur Zuständigkeit erhalten Sie bei Ihrer Berufsgenossenschaft.

 

6. Soldaten/Soldatinnen

Soldaten/Soldatinnen haben einen Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung und können für eine psychotherapeutische Behandlung daher eine Überweisung durch ihren Truppenarzt erhalten. Die Kosten für eine Psychotherapie werden vollständig vom Dienstherrn übernommen.